Blitzschutzanlagen von Guggisberg
Gewitter sind unberechenbar. Eine fachgerechte Blitzschutzanlage hilft, Ihr Dach und Ihre Gebäudehülle vor Schäden durch einen Blitzeinschlag zu schützen. Guggisberg installiert im Raum Bern Blitzableiter bei Neubauprojekten oder rüstet diese bei älteren Gebäuden nach.
Bis zu 200'000 Mal jährlich schlägt in der Schweiz der Blitz ein. Eine Blitzschutzanlage, die fachgerecht installiert und alle zehn Jahre gewartet wird, kann einen materiellen Schaden verhindern und bietet den Personen in einem Gebäude Schutz. Das Team von Guggisberg montiert Blitzableiter für Wohnhäuser oder öffentliche Gebäude. Diese können auf Flachdächern und Steildächern installiert werden.
In den meisten Fällen montiert unser spezialisiertes Team eine Blitzschutzanlage im Rahmen des Neubaus. Dies ist vor allem bei öffentlichen Bauten der Fall, da diese von Gesetzes wegen über eine Blitzschutzanlage verfügen müssen. Auf Wunsch können wir den Blitzschutz aber auch zu einem späteren Zeitpunkt nachrüsten. Die Kosten dafür betragen ungefähr 1 bis 2 Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Einzige Voraussetzung für den nachträglichen Einbau ist, dass die Erdleitung fachgerecht im Boden um das Gebäude verlegt werden kann.
Funktionsweise eines Blitzschutzes
Die Funktionsweise einer Blitzschutzanlage ist simpel: Auf dem Flach- oder Steildach des zu schützenden Baus befindet sich eine Fangeinrichtung. Das ist ein Draht, der in Form von zehn Meter grossen Rastern verlegt wird. Zudem werden alle metallischen Bauteile auf dem Dach an diesen Draht angeschlossen. Falls das Gebäude durch einen Blitz getroffen wird, fängt die Einrichtung diesen auf und leitet die Energie der Fassade entlang über eine Ableitung in die Erde. Dort befindet sich die ungefähr 70 Zentimeter lange Erdleitung, die die Energie an die Umgebung abgibt und so Schäden an der Gebäudehülle oder sogar einen Blitzbrand verhindern kann.
Fachgerechte Wartung der Anlage durch Guggisberg
Damit Ihre Anlage Sie vor den Folgen eines Blitzeinschlags schützt, empfehlen wir alle 10 Jahre eine Wartung durchführen zu lassen. Dabei prüft unser fachkundiges Serviceteam alle Anschlüsse der Blitzschutzanlage sowie den korrekten Stromfluss entlang der Ableitung. Allfällige Probleme werden dabei sofort behoben, um Ihnen die uneingeschränkte Schutzfunktion der Anlage garantieren zu können. Nachdem ein Blitz in Ihr Gebäude eingeschlagen ist, muss der Blitzschutz in jedem Fall sofort auf Schäden geprüft und allenfalls repariert werden.
Die häufigsten Fragen zu Blitzschutzanlagen
Guggisberg installiert Ihren Blitzschutz im Raum Bern. Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Installation und Wartung von Blitzschutzanlagen. Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Gerne hilft Ihnen unser Team persönlich weiter.
Wozu dient ein Blitzschutz?
Bei einem Blitzeinschlag wirkt eine hohe Energie auf ein Gebäude ein. Die Blitzschutzanlage leitet diese Energie in die Umgebung ab und verhindert so Schäden an der Gebäudehülle. Die Anlage, die von Guggisberg installiert wird, gilt als äusserer Blitzschutz und unterscheidet sich von einem inneren Blitzschutz. Dieser schützt spezifisch die elektrischen Geräte im Inneren vor einem Brand, verursacht durch die hohe elektrische Spannung.
Wie funktioniert ein Blitzschutz?
Ein äusserer Blitzschutz funktioniert ähnlich wie ein faradayscher Käfig, so wie man ihn vom Auto kennt. Alle metallischen Teile auf dem Dach werden an die Anlage angeschlossen. Bei einem Blitzeinschlag wird der Blitzstrom durch eine Leitung der Fassade entlang in die Erde abgegeben.
Wie oft muss man eine Blitzschutzanlage prüfen?
Um sicherzustellen, dass die Anlage problemlos funktioniert und den versprochenen Schutz bietet, muss die Blitzschutzanlage regelmässig geprüft und gewartet werden. Wir empfehlen, die Kontrolle und Wartung alle 10 Jahre durchzuführen.
Wichtig: Nach einem Blitzeinschlag muss die Anlage immer kontrolliert und allenfalls repariert werden.
Was kostet eine Blitzschutzanlage?
Die Kosten des Blitzschutzes hängen natürlich sehr stark von den Gegebenheiten eines Gebäudes ab. Bei einem nachträglichen Einbau kann man aber pauschal sagen, dass die Anlagekosten sich etwa auf 1 bis 2 Prozent des Gebäudeversicherungswertes belaufen. Bei öffentlichen Bauten, die zu einem Blitzschutz verpflichtet sind, übernimmt die kantonale Gebäudeversicherung einen Teil der Kosten. Bei einem privaten Haus müssen die Eigentümer die Kosten selbst tragen.
An welchen Gebäuden ist ein Blitzschutz vorgeschrieben?
In der Schweiz gilt die rechtliche Vorschrift, dass alle öffentlichen Gebäude eine Blitzschutzanlage installieren müssen. Darunter fallen:
- Schulen
- grosse Bürogebäude
- Einkaufszentren
- Landwirtschaftsbetriebe
- denkmalgeschützte Gebäude
- Bauten, in denen leicht entzündbare Stoffe gelagert werden
Kann eine Blitzschutzanlage auch im Nachhinein installiert werden?
Eine Blitzschutzanlage kann in den meisten Fällen auch problemlos nachträglich eingebaut werden. Einzige Voraussetzung für die nachträgliche Installation einer Blitzschutzanlage ist, dass die Erdleitung der Blitzschutzanlage fachgerecht verlegt werden kann.
Wie gefährlich ist ein Blitzschlag im Haus?
Falls während eines Gewitters ein Blitz direkt ein Gebäude ohne Blitzableiter trifft, entstehen in der Regel grosse Schäden. Da keine Ableitung vorhanden ist, fliesst der Blitz durch die Wasser- und Stromleitungen zur Erde. Jeder dritte Hausbrand in der Schweiz ist auf die Folgen eines eingeschlagenen Blitzes zurückzuführen. Für die Personen im Haus sind die Situationen oftmals nicht lebensgefährlich.
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Ein fachgerecht installierter Blitzschutz kann Sie vor teuren Schäden an Dach und Gebäudehülle bewahren. Unser spezialisiertes Team installiert auf Ihrem Steil- oder Flachdach eine sichere Anlage. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!